Einspruch gegen den an Alice Weidel erteilten Ordnungsruf

Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat Alice Weidel gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Ordnungsruf erteilt. Alice Weidels Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
549
Enthalten
2
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Dafür gestimmt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Dafür gestimmt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Dafür gestimmt
Portrait von Marcus BühlMarcus BühlAfD Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Dafür gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Dafür gestimmt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Dafür gestimmt
Portrait von Fabio De MasiFabio De MasiDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Nicht beteiligt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Dafür gestimmt
Porträt-Foto Doris AchelwilmDoris AchelwilmDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Dafür gestimmt
Portrait von Roman ReuschRoman ReuschAfD Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Dafür gestimmt
Portrait von Petra NicolaisenPetra NicolaisenCDU/CSU1 - Flensburg - Schleswig Dagegen gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Foto Plenarsaal Deutscher Bundestag

"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.

Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.

Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.

Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.