Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Wilhelm von Gottberg | AfD | Dafür gestimmt | ||
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Ursula von der Leyen | CDU/CSU | 42 - Stadt Hannover II | Nicht beteiligt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Nicht beteiligt | |
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Nicht beteiligt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dagegen gestimmt | |
Oswin Veith | CDU/CSU | 177 - Wetterau I | Dagegen gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 209 - Kaiserslautern | Dagegen gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dagegen gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Nicht beteiligt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Manfred Todtenhausen | FDP | 102 - Wuppertal I | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt |
"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.
Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.
Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.
Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.
Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.