Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Jens Zimmermann | SPD | 187 - Odenwald | Dafür gestimmt | |
Pia Zimmermann | DIE LINKE | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Nicht beteiligt | |
Sabine Zimmermann | DIE LINKE | 165 - Zwickau | Dagegen gestimmt | |
Matthias Zimmer | CDU/CSU | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt | |
Stefan Zierke | SPD | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Paul Ziemiak | CDU/CSU | 141 - Herne - Bochum II | Dafür gestimmt | |
Dagmar Ziegler | SPD | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Gerhard Zickenheiner | DIE GRÜNEN | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Emmi Zeulner | CDU/CSU | 240 - Kulmbach | Dafür gestimmt | |
Hubertus Zdebel | DIE LINKE | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Gülistan Yüksel | SPD | 109 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt | |
Oliver Wittke | CDU/CSU | 123 - Gelsenkirchen | Dafür gestimmt | |
Uwe Witt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Christian Wirth | AfD | Dafür gestimmt | ||
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 178 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Katharina Willkomm | FDP | 90 - Düren | Enthalten | |
Heiko Wildberg | AfD | 211 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Bettina Wiesmann | CDU/CSU | 183 - Frankfurt am Main II | Nicht beteiligt | |
Dirk Wiese | SPD | 147 - Hochsauerlandkreis | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Wiehle | AfD | 219 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Annette Widmann-Mauz | CDU/CSU | 290 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Kai Whittaker | CDU/CSU | 273 - Rastatt | Dafür gestimmt | |
Harald Weyel | AfD | Dafür gestimmt | ||
Bernd Westphal | SPD | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt |
Anlass für die Überarbeitung des Bundes-Immissionsgesetzes ist die permanente Überschreitung des vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwertes (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) in verschiedenen deutschen Gebieten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Eckpunkte für Maßnahmen (durch die Regierung) zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in deutschen Städten beschlossen.
Mit der neuen Fassung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes der Bundesregierung wird bestimmt, dass in Gebieten, in denen der festgelegte Stickstoffoxidgrenzwert überschritten wird, Verkehrsverbote aufgrund von Unverhältnismäßigkeit nicht erforderlich sein werden. Sie seien unverhältnismäßig, weil die Bundesregierung bereits Maßnahmen getroffen habe, wodurch der europarechtlich vorgegebene Luftqualitätsgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten werden würde. Gerade Fahrzeuge mit besonders geringen Stickstoffoxidemissionen sollen von Verkehrsverboten ausgenommen sein.
Da der Bundestag dem Vorschlag zur Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes am 14.03.2019 zugestimmt hat, wird dieses um die beschriebenen Forderungen der Bundesregierung ergänzt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD und der AfD-Fraktion wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die FDP-Fraktion enthielt sich der Abstimmung, Die Linke und Bündnis90/Grüne stimmten dagegen. Die Opposition kritisiert, dass konkrete Maßnahmen für die Einhaltung des Stickstoffoxidgrenzwertes fehlten und das Ziel, Fahrverbote zu verhindern, durch diesen Entwurf nicht erreicht würde.
Oliver Krischer (B90/Grüne) bezeichnet den Gesetzentwurf als einen unverantwortlichen umweltpolitischen Skandal, da die antragstellenden Fraktionen nur an den Grenzwerten rumschrauben würden. Der Entwurf löse kein Problem, sondern schaffe Rechtsunsicherheit. Außerdem beklagt er, dass sich seit einem Jahr nichts geändert hätte und bisher kein Fahrzeug eine Hardwarenachrüstung bekommen habe.
Judith Skudelny (FDP) beklagt in der Debatte, dass der Gesetzentwurf zu diesem Thema mindestens ein Jahr zu spät käme. Sie bemerkt außerdem, dass durch Fahrverbote der Verkehr in Nebenstraßen gedrängt würde, was die Situation nicht verbessern würde.
Karsten Möring (CDU/CSU) besteht darauf, dass 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eine deutliche Belastung für die Umwelt darstellen würden, weshalb dieser Wert als Grenzwert nicht in Frage käme.