Höhere Förderung biologischer und umweltgerechter Landwirtschaft

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert den Bundestag auf, eine Umschichtung der Direktzahlungsmittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums zu genehmigen. Mit den Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen wurde der Antrag angenommen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
358
Dagegen gestimmt
211
Enthalten
61
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der von der Bundesregierung eingereichte Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes vor. So sollen anstelle der bisher 4,5 Prozent der Mittel, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für die Förderung des ländlichen Raums bereitgestellt werden, künftig 6 Prozent für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Diese werden im Haushaltsjahr 2021 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert.

Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Änderung einer EU-Verordnung, die den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, für das Jahr 2020 eine Umschichtung von bis zu 15 Prozent aus dem ELER bereitzustellen. Die Bundesregierung nutzt diese Option, um die Umschichtung von 4,5 auf 6 Prozent zu erhöhen mit dem Ziel, die Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz besser zu unterstützen.

Die Regierungsfraktionen stimmten für den Antrag, lediglich Peter Ramsauer (CDU/CSU) enthielt sich, sein Fraktionskollege Albert Weiler stimmten gegen den Antrag. Auch die gesamte Grünen-Fraktion enthielt sich ihrer Stimme. Die Oppositionsfraktionen stimmten gegen den Gesetzentwurf.

Anmerkung der Redaktion: Die angezeigten Abstimmungsergebnisse beziehen sich auf die Erhöhung der Umschichtung von 4,5 auf 6 Prozent.


Antrag zur Einführung einer Weidetierprämie

Grünen- und Linksfraktionen fordern in ihrem Antrag die Bundesregierung dazu auf, die Weidehaltung von Schafen und Ziegen als besonders naturverträgliche und tiergerechte Art der Nutztierhaltung, mit einer Weidetierprämie, wie es sie bereits in 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt, aus dem ELER zu fördern. Das Halten von kleinen Wiederkäuern trage nicht nur zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz bei, sondern auch zur biologischen Vielfalt. Trotz der hohen Anerkennung in der Gesellschaft sinke in Deutschland die Zahl der schafhaltenden Betriebe, da diese sich in einer misslichen Einkommenssituation befänden. Über den Antrag wurde ebenfalls namentlich abgestimmt.

Der Änderungsantrag wurde mit 426 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Lediglich die antragsstellenden Fraktionen Die Linke und B90/Die Grünen, sowie die zwei fraktionslosen Mitglieder Marco Bülow und Mario Mieruch stimmten für den Antrag. Die AfD-Fraktion enthielt sich ihrer Stimme mit Ausnahme von Johannes Huber, welcher gegen den Antrag votierte.

 

Anmerkung der Redaktion: Bereits im Juni 2018 forderten die Fraktionen der Grünen- und Linkspartei die Einführung einer Weideprämie, über die ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Hier können Sie die Ergebnisse der Abstimmung sowie die Plenardebatte nachlesen!

 


Peter Felser von der AfD-Fraktion kritisiert die Umschichtung von der ersten Säule (Direktzahlungen je nach Hektar bei Erfüllung von Bedingungen) der Europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik zur zweiten Säule (Förderprogramm von nachhaltigen und umweltschonender Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung) als ideologisch und unvernünftig.

Nicole Bauer (FDP) sieht das ähnlich und kritisiert den Antrag als "grünen Ökopopulismus", da Verpflichtungen zu Ökolandbau, Pflanzenschutzverbote unnütz seien. Daher werde auch ihre Fraktion den Antrag ablehnen. Zudem verweist sie auf den Antrag (24.10.2019) ihrer eigenen Fraktion, der vom Bundestag bei einer namentlichen Abstimmung abgelehnt wurde.

Rainer Spiering (SPD) appelliert für die Annahme des Gesetzentwurfes, da die Umschichtung bedeute, dass das Geld an geeigneterer Stelle verwendet werden könne. Seine Fraktion werde dafür stimmen.

Dr. Kirsten Tackmann (Die Linke) wirbt für die Annahme des fraktionseigenen Antrags, welcher die Förderung von Weidehaltungen von Schafen und Ziegen fördern soll. Die Ziele einer naturverträglichen und tiergerechten Landwirtschaft seien wichtig, doch die finanzielle Sicherheit der Landwirt:innen müsse ebenfalls gesichert sein, weshalb die Fraktion den Regierungsantrag ablehne, da dieser dies nicht sicher stelle.

Für Friedrich Ostendorff und seine Fraktion Bündnis 90/Die Grüne ist die geplante Umschichtung und Erhöhung zu wenig, denn durch die leichte Anhebung seien die gesellschaftlichen Forderung nach mehr Umwelt-, Natur- und Tierschutz nahezu unmöglich umzusetzen. Daher lehne seine Fraktion den Gesetzesentwurf ab.

Artur Auernhammer (CDU/CSU) ist der Meinung, mit einer kontroverse Debatte über eine Steigung von lediglich 1,5 Prozent Umschichtung gebe man den nötigen Bäuerinnen und Bauern als Politik nicht die nötige Wertschätzung. Seine Fraktion und er appellieren für die Zustimmung des Gesetzesentwurf.