Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Hermann Färber | CDU/CSU | 263 - Göppingen | Dagegen gestimmt | |
Johannes Fechner | SPD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dagegen gestimmt | |
Fritz Felgentreu | SPD | 82 - Berlin-Neukölln | Dagegen gestimmt | |
Peter Felser | AfD | 256 - Oberallgäu | Dagegen gestimmt | |
Enak Ferlemann | CDU/CSU | 29 - Cuxhaven - Stade II | Dagegen gestimmt | |
Susanne Ferschl | DIE LINKE | 257 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Axel Eduard Fischer | CDU/CSU | 272 - Karlsruhe-Land | Nicht beteiligt | |
Maria Flachsbarth | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Daniel Föst | FDP | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Edgar Franke | SPD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Freese | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Nicht beteiligt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Brigitte Freihold | DIE LINKE | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Dagmar Freitag | SPD | 150 - Märkischer Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Otto Fricke | FDP | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Friedhoff | AfD | 43 - Hannover-Land I | Dagegen gestimmt | |
Hans-Peter Friedrich | CDU/CSU | 239 - Hof | Dagegen gestimmt | |
Anton Friesen | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Götz Frömming | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Hans-Joachim Fuchtel | CDU/CSU | 280 - Calw | Dagegen gestimmt | |
Sylvia Gabelmann | DIE LINKE | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Sigmar Gabriel | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Nicht beteiligt |
Der Gesetzentwurf mit dem Titel "Mietrechtsanpassungsgesetz" strebe laut Bundesregierung einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern an. Anlass ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen in Ballungszentren, die laufend zu Mieterhöhungen führen. Schon im April 2015 wurde das sogenannte Mietrechtsnovellierungsgesetz mit Regelugen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn verabschiedet. Im aktuellen Entwurf werden zwei Überthemen angesprochen: Die Zulässigkeit der Miethöhe bei Beginn der Miete und die Kosten der Modernisierung einer Mietwohnung.
Die Bundesregierung möchte durch den Gesetzentwurf eine Auskunftsverpflichtung des Vermieters bei Begründung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter (bei Mietbeginn) einführen. Bei möglicher zu hoher Miete soll der Mieter den Vermieter in Zukunft nur noch auf einfach Weise rügen müssen. Der Mieter müsse also keine weiteren Ausführungen der Beanstandung vortragen.
Dazu wird bemängelt, dass der Umlagesatz, "mit dem der Vermieter die Kosten einer Modernisierung an die Mieter weitergeben kann", seit dem Jahr 1978 unverändert wäre. Aus diesem Grund soll für eine Dauer von fünf Jahren in dementsprechend gefährdeten Gebieten dieser Satz von 11 auf 8 Prozent herabgesenkt werden. Die Wirksamkeit dieser Regelung solle bis zum Ablauf dieser Frist untersucht werden.
Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke sieht unter anderem gewisse sprachliche Änderungen zur besseren Definition des Gesetzentwurfes vor. Es wird außerdem gefordert, die Mietpreisbremse aus dem Jahr 2015, die in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Berlin, Hamburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Jahr 2020 auslaufen würde, zu entfristen.
Auch die Fraktion der Grünen legte einen Änderungsantrag mit vergleichbarem Inhalt vor. Beide Anträge wurden nach namentlicher Abstimmung abgelehnt, der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde angenommen.
Johannes Fechner (SPD) merkt in der Debatte an, dass das neue Gesetz zur Mietrechtsanpassung effektiv gegen höhere Mieten durch Modernisierungen vorgehen würde. Er betont außerdem die bundesweite Geltung dieses Gesetzes.
Caren Lay (Die Linke) kritisiert, dass diese Gesetzesanpassung an den Grundfehlern der Mietpreisbremse nichts ändern würde. Sie merkt an, dass die Mietpreisbremse nur für Neuvermietungen gelte und für Bestandsmieter mit normalen alten Mietverträgen gar nichts täte. Die Linke fordere mit ihrem Änderungsantrag eine Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, es solle keine Mieterhöhung über dem Inflationsausgleich mehr geben.
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