Nachtragshaushalt 2021

In Ihrem Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung einen ergänzenden Nachtrag errechnet, der zum Jahr 2021 hinzugefügt werden soll, zu dem auch der Bundesrat eine Stellungnahme vorlegte. Zusätzlich legten die Fraktionen CDU/CSU und SPD einen Antrag vor, mit dem der benötigte Beschluss wegen Überschreitung der grundgesetzlich festgeschriebenen Kreditobergrenzen erwirkt werden soll. Der Haushaltsausschuss legte zu beiden Anliegen eine Beschlussempfehlung vor.

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD stimmten geschlossen für den Gesetzesentwurf, während die Fraktion AfD geschlossen mit Nein stimmte. Die Fraktionen FDP, DIE LINKE und DIE GRÜNEN enthielten sich. Alexander Kulitz, Mitglied der Fraktion FDP, stimmte ebenfalls dagegen.

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
78
Enthalten
184
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Gülistan YükselGülistan YükselSPD109 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus ZdebelHubertus ZdebelDIE LINKE129 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Enthalten
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Enthalten

Laut Artikel 115 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist es dem Bund erlaubt, eine Verschuldung von maximal 0,35 Prozent des nominalen BIP zu veranlassen. Es ist jedoch vermerkt, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen (die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen) diese 0,35 Prozent mit einem mehrheitlichen Entscheid im Bundestag überschritten werden dürfen - was hier in Anspruch genommen wird.

Der Grund für den Nachtragshaushalt ist die COVID-19-Pandemie, welche durch ihre Schwere enorme Kosten mit sich bringt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das weitere Handeln im Kampf gegen das Coronavirus sichern, indem auch die Hilfzahlungen berücksichtigt werden. Dazu zählen Unternehmenshilfen welche in einem Umfang von 25,5 Mrd. Euro und damit insgesamt 65 Mrd. Euro gezahlt werden sollen. Da durch außerplanmäßige "Corona-Vorsorge" entstandene geminderte steuerliche Einnahmen insgesamt 18 Milliarden Euro weniger zur Verfügung stehen als unter Berechnungen geplant, sieht der Gesetzesentwurf eine Kreditaufnahme zur Kompensation in Höhe von rund 60 Milliarden Euro vor. Der insgesamte Kredit vom Haushaltsjahr beläuft sich somit auf rund 240 Miliarden Euro.

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD stimmten geschlossen für den Gesetzesentwurf, während die Fraktion AfD geschlossen mit Nein stimmte. Die Fraktionen FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Alexander Kulitz, Mitglied der Fraktion FDP, stimmte ebenfalls dagegen.