Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Nicht beteiligt
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU166 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Jens MaierJens MaierAfD159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Gisela ManderlaGisela ManderlaCDU/CSU95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Astrid MannesAstrid MannesCDU/CSU186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Till MansmannTill MansmannFDP188 - Bergstraße Nicht beteiligt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD43 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen MartensJürgen MartensFDP165 - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MatschieChristoph MatschieSPD191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU34 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU212 - Altötting Nicht beteiligt
Portrait von Pascal MeiserPascal MeiserDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Michael MeisterMichael MeisterCDU/CSU188 - Bergstraße Dafür gestimmt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Jan MetzlerJan MetzlerCDU/CSU206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Hans MichelbachHans MichelbachCDU/CSU238 - Coburg Dafür gestimmt
Portrait von Mathias MiddelbergMathias MiddelbergCDU/CSU39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


Weiterführende Links: