Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Foto von Stefan Gelbhaar, MdBStefan GelbhaarDIE GRÜNEN76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Axel GehrkeAxel GehrkeAfD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringDIE GRÜNEN120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU211 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelDIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia GabelmannSylvia GabelmannDIE LINKE148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Dafür gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Maika Friemann-JennertMaika Friemann-JennertCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar FriedhoffDietmar FriedhoffAfD43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Enthalten
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte FreiholdBrigitte FreiholdDIE LINKE210 - Pirmasens Nicht beteiligt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
ProfilbildDaniel FöstFDP217 - München-Nord Enthalten
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.