Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Manfred TodtenhausenManfred TodtenhausenFDP102 - Wuppertal I Enthalten
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Dietlind TiemannDietlind TiemannCDU/CSU60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Nicht beteiligt
Portrait von Alexander ThromAlexander ThromCDU/CSU267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Enthalten
PressefotoHans-Jürgen ThiesCDU/CSU146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Michael ThewsMichael ThewsSPD145 - Hamm - Unna II Nicht beteiligt
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Hermann-Josef TebrokeHermann-Josef TebrokeCDU/CSU100 - Rheinisch-Bergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Claudia TausendClaudia TausendSPD218 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Peter TauberPeter TauberCDU/CSU175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Nicht beteiligt
Portrait von Jessica TattiJessica TattiDIE LINKE289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Kerstin TackKerstin TackSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Katja SudingKatja SudingFDP19 - Hamburg-Altona Enthalten
Margit StumppMargit StumppDIE GRÜNEN270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU230 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Enthalten
Portrait von Friedrich StraetmannsFriedrich StraetmannsDIE LINKE132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Stephan StrackeStephan StrackeCDU/CSU257 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Agnes Strack-ZimmermannMarie-Agnes Strack-ZimmermannFDP106 - Düsseldorf I Enthalten
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.