Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Erhard Grundl | DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt | |
Uwe Kekeritz | DIE GRÜNEN | 243 - Fürth | Dafür gestimmt | |
Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Dafür gestimmt | |
Ingrid Nestle | DIE GRÜNEN | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dafür gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Lisa Badum | DIE GRÜNEN | 236 - Bamberg | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Wetzel | DIE GRÜNEN | 165 - Zwickau | Dafür gestimmt | |
Janosch Dahmen | DIE GRÜNEN | 139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Anja Hajduk | DIE GRÜNEN | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Katja Keul | DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 153 - Leipzig II | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Manuela Rottmann | DIE GRÜNEN | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Annalena Baerbock | DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Gerhard Zickenheiner | DIE GRÜNEN | 282 - Lörrach - Müllheim | Dafür gestimmt | |
Ekin Deligöz | DIE GRÜNEN | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt | |
Britta Haßelmann | DIE GRÜNEN | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Nicht beteiligt | |
Sven-Christian Kindler | DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Sven Lehmann | DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Nicht beteiligt | |
Omid Nouripour | DIE GRÜNEN | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Corinna Rüffer | DIE GRÜNEN | 203 - Trier | Dafür gestimmt | |
Margit Stumpp | DIE GRÜNEN | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Margarete Bause | DIE GRÜNEN | 218 - München-Ost | Dafür gestimmt |
Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.
Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.