Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco Bülowfraktionslos142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Verena HartmannVerena Hartmannfraktionslos Enthalten
Portrait von Lars HerrmannLars Herrmannfraktionslos154 - Leipzig-Land Nicht beteiligt
Portrait von Uwe KamannUwe Kamannfraktionslos117 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Mario MieruchMario Mieruchfraktionslos124 - Steinfurt I - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg Nüßleinfraktionslos255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank Pasemannfraktionslos69 - Magdeburg Nicht beteiligt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Nicht beteiligt
Portrait von Karsten KleinKarsten KleinFDP247 - Aschaffenburg Enthalten
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Enthalten
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Enthalten
Portrait von Thomas SattelbergerThomas SattelbergerFDP219 - München-Süd Enthalten
Portrait von Renata AltRenata AltFDP262 - Nürtingen Enthalten
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Enthalten
Portrait von Karlheinz BusenKarlheinz BusenFDP126 - Borken II Nicht beteiligt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Nicht beteiligt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP110 - Krefeld I - Neuss II Enthalten
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Enthalten
Portrait von Marcel KlingeMarcel KlingeFDP286 - Schwarzwald-Baar Enthalten
Portrait von Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf LambsdorffFDP96 - Bonn Nicht beteiligt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Enthalten
Portrait von Christian SauterChristian SauterFDP135 - Lippe I Enthalten
Portrait von Christine Aschenberg-DugnusChristine Aschenberg-DugnusFDP4 - Rendsburg-Eckernförde Enthalten
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.