Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Matern von MarschallMatern von MarschallCDU/CSU281 - Freiburg Dafür gestimmt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Nicht beteiligt
Portrait von Michael von AbercronMichael von AbercronCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Enthalten
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenDIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE209 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Enthalten
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Enthalten
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE154 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Nicht beteiligt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.