Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias Seestern-PaulyMatthias Seestern-PaulyFDP38 - Osnabrück-Land Enthalten
Portrait von Jens BrandenburgJens BrandenburgFDP277 - Rhein-Neckar Enthalten
Portrait von Linda TeutebergLinda TeutebergFDP61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Enthalten
Portrait von Christian DürrChristian DürrFDP28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Enthalten
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Nicht beteiligt
Portrait von Peter HeidtPeter HeidtFDP177 - Wetterau I Enthalten
Portrait von Reinhard HoubenReinhard HoubenFDP93 - Köln I Enthalten
Portrait von Lukas KöhlerLukas KöhlerFDP220 - München-West/Mitte Enthalten
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP267 - Heilbronn Nicht beteiligt
Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des ReichstagsgebäudesMatthias NölkeFDP168 - Kassel Enthalten
Frank SittaFrank SittaFDP72 - Halle Enthalten
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP211 - Südpfalz Enthalten
Michael TheurerMichael TheurerFDP271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Hartmut EbbingHartmut EbbingFDP79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Enthalten
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Enthalten
Portrait von Katrin Helling-PlahrKatrin Helling-PlahrFDP138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Ulla IhnenUlla IhnenFDP42 - Stadt Hannover II Enthalten
Portrait von Carina KonradCarina KonradFDP200 - Mosel/Rhein-Hunsrück Nicht beteiligt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Enthalten
Portrait von Till MansmannTill MansmannFDP188 - Bergstraße Enthalten
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Enthalten
Portrait von Sandra Bubendorfer-LichtSandra Bubendorfer-LichtFDP212 - Altötting Enthalten
Portrait von Stephan ThomaeStephan ThomaeFDP256 - Oberallgäu Enthalten
Portrait von Marcus FaberMarcus FaberFDP66 - Altmark Enthalten
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.