Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael von AbercronMichael von AbercronCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Nicht beteiligt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Dagegen gestimmt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Matern von MarschallMatern von MarschallCDU/CSU281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Portrait von Daniela WagnerDaniela WagnerDIE GRÜNEN186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WagnerAndreas WagnerDIE LINKE223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Nicht beteiligt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Nicht beteiligt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gabi WeberGabi WeberSPD204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Nicht beteiligt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE241 - Ansbach Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.