Bereithaltung von Ersatzkraftwerken (Änderungsantrag CDU/CSU-Fraktion)

Zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen über die "Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage" hat die CDU/CSU-Fraktion einen Änderungsantrag vorgelegt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auch das Erhalten von Kernkraftwerken in Erwägung zu ziehen, um die mögliche Energie-Notlage im kommenden Winter abzuwenden.

Der Änderungsantrag wurde mit 393 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE abgelehnt. Dafür stimmten die antragstellende CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion, zudem zwei fraktionslose Abgeordnete, Johannes Huber und Matthias Helferich.

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Dafür gestimmt
249
Dagegen gestimmt
393
Enthalten
5
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Anke HennigAnke HennigSPD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Anja Troff-SchaffarzykAnja Troff-SchaffarzykSPD25 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Nicht beteiligt
Portrait von Carmen WeggeCarmen WeggeSPD224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Nicht beteiligt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dagegen gestimmt
Dennis Rohde, MdB (SPD)Dennis RohdeSPD27 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Peggy Schierenbeck stehend mit verschränkten Armen und freundlich lächelnd in die Kamera blickendPeggy SchierenbeckSPD33 - Diepholz - Nienburg I Dagegen gestimmt

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die angespannte und schwierige Lage auf den Energiemärkten, die unter anderem auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zurückzuführen ist. Da die Stromversorgung in Deutschland nach wie vor zu einem bedeutenden Teil auf russischem Erdgas beruht, sollen dem Strommarkt nicht-erdgasbasierte Erzeugungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden - die nicht (ausschließlich) aus Russland importiert werden.
Konkret ist die Rede von Steinkohle, Öl und Braunkohle. Dafür sollen Kraftwerke genutzt werden die stillgelegt sind oder kurz vor der Abschaltung stehen. Die Regierungsfraktionen gehen von einer vorübergehenden Lage aus, weshalb diese Maßnahmen befristet sein sollen. Sämtliche Klimaziele, unter anderem der Kohlausstieg bis zum Jahr 2030, sollen von den Maßnahmen unberührt bleiben.

Der Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Gesetzentwurf dahingehend, dass die darin besprochenen Maßnahmen nicht zu einer Deckung der möglichen Energie-Notlage ausreichen würden. Die Fraktion fordert deshalb eine ergebnisoffene Prüfung über das Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke Deutschlands. Die Frist zur Abschaltung der Atomkraftwerke soll verlängert werden.

Der Änderungsantrag wurde mit 393 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE abgelehnt. Dafür stimmten die antragstellende CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion, zudem zwei fraktionslose Abgeordnete, Johannes Huber und Matthias Helferich.


Die CDU/CSU-Fraktion hat außerdem einen weiteren Änderungsantrag zum Regierungsentwurf vorgelegt, über den ebenfalls namentlich abgestimmt wurde. Der Antrag schlägt vor, auch Biogasanlagen zur Kompensation der Gasverstromung einzusetzen, wofür die Höchstbemessungsgrenze bei der Stromproduktion befristet angehoben werden muss.
Dieser Änderungsantrag wurde mit 434 Stimmen aus Reihen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt. Dafür stimmten die Abgeordneten von DIE LINKE und CDU/CSU.

Auch die AfD-Fraktion legte einen Antrag zum selben Thema vor und fordert darin eine Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke. Dem Antrag zufolge sollen Kernkraftwerke "bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen".
Der AfD-Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Nur die AfD-Abgeordneten sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler stimmten dafür.