Schuldentilgung der Haushaltsjahre 2020-2022

Der Antrag der Bundesregierung sieht eine Zusammenführung der Schuldentilgungspläne vor. Die Mehrausgaben der Bundesregierung sind unter anderem Folge der COVID-19-Pandemie. Ziel ist es, die Schulden bis zum 31. Dezember 2058 zurückzuzahlen. Die Tilgungspläne aus den Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 werden zusammengeführt und sollen im Bundeshaushalt 2028 sowie in den darauffolgenden 30 Jahren zurückgezahlt werden.

Der Antrag wurde mit 387 stimmen von der SPD, den Grünen und der FDP angenommen. Die CDU/CSU, und die AfD stimmten mit 250 stimmen gegen den Antrag. Die Fraktion die Linke enthielt sich.

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Dafür gestimmt
397
Dagegen gestimmt
250
Enthalten
35
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 735 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dagegen gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Ein Foto des Kandidaten Erik von MalottkiErik von MalottkiSPD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Oliver VogtOliver VogtCDU/CSU134 - Minden-Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Kathrin VoglerKathrin VoglerDIE LINKE.128 - Steinfurt III Enthalten
Portrait von Johannes VogelJohannes VogelFDP149 - Olpe - Märkischer Kreis I Nicht beteiligt
Kerstin ViereggeKerstin ViereggeCDU/CSU135 - Lippe I Dagegen gestimmt
Portrait-Foto von Julia VerlindenJulia VerlindenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE.209 - Kaiserslautern Enthalten
Portrait von Gerald UllrichGerald UllrichFDP196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Nicht beteiligt
Portrait von Frank UllrichFrank UllrichSPD196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg Dafür gestimmt
Portrait von Volker UllrichVolker UllrichCDU/CSU252 - Augsburg-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Andrew UllmannAndrew UllmannFDP251 - Würzburg Nicht beteiligt
Katrin UhligKatrin UhligBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN96 - Bonn Dafür gestimmt
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dagegen gestimmt
Roter Hintergrund, schwarz-weiß Portrait von Derya Türk-NachbaurDerya Türk-NachbaurSPD286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Anja Troff-SchaffarzykAnja Troff-SchaffarzykSPD25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Carsten TrägerCarsten TrägerSPD243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP260 - Böblingen Dafür gestimmt

Die Bundesregierung bringt mit dem Antrag die Zusammenführung von Schuldenplänen der letzten Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 auf den Weg. Ziel ist es, sich an den von der EU vorgeschriebenen Fristen zur Rückzahlung der Schulden zu orientieren und einen Gesamtschuldenplan aufzusetzen.

Die Regierung begründet den Schritt damit, so eine kohärente und tragfähige Schuldentilgung gewährleisten zu können. Die erhöhte Verschuldung geht auf die Belastungen der COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen für die Wirtschaft und Gesellschaft zurück. Aber auch der Krieg in der Ukraine und die steigende Inflation sind Gründe für weitere Schuldenaufnahmen.

Die Schulden werden im Haushaltsjahr 2028 und über die darauffolgenden 30 Jahre bis 2058 zurückgezahlt. Die Rückführung soll in Höhe von jeweils einem Einunddreißigstel des Betrages der Kreditaufnahme erfolgen, der die nach  Artikel 115, Abs. 2, Satz 2 und 3 des Grundgesetzes zulässige Verschuldung überstiegen hat.


Der Antrag wurde mit 387 stimmen von der SPD, den Grünen und der FDP angenommen. Die CDU/CSU, und die AfD stimmten mit 250 stimmen gegen den Antrag. Die Fraktion die Linke enthielt sich.