Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE. | 128 - Steinfurt III | Enthalten | |
Oliver Vogt | CDU/CSU | 134 - Minden-Lübbecke I | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dafür gestimmt | |
Erik von Malottki | SPD | 16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II | Dafür gestimmt | |
Konstantin von Notz | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dafür gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Niklas Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 247 - Aschaffenburg | Dafür gestimmt | |
Robin Wagener | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 135 - Lippe I | Nicht beteiligt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE. | Nicht beteiligt | ||
Johannes Wagner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 238 - Coburg | Dafür gestimmt | |
Carolin Wagner | SPD | 233 - Regensburg | Dafür gestimmt | |
Maja Wallstein | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Hannes Walter | SPD | 65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II | Nicht beteiligt | |
Beate Walter-Rosenheimer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Carmen Wegge | SPD | 224 - Starnberg - Landsberg am Lech | Dafür gestimmt | |
Melanie Wegling | SPD | 184 - Groß-Gerau | Nicht beteiligtMutterschutz/ Elternzeit | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Joe Weingarten | SPD | 201 - Kreuznach | Dafür gestimmt |
Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.
Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.
Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.
Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:
- Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
- Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
- Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.
Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.
Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.