Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie in Klimaschutz und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden.

Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Entwurf. 283 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von René BochmannRené BochmannAfD151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Tino ChrupallaTino ChrupallaAfD157 - Görlitz Dagegen gestimmt
Juli 2021Kay-Uwe ZieglerAfD71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Malte KaufmannMalte KaufmannAfD274 - Heidelberg Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara LenkBarbara BenksteinAfD155 - Meißen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Eugen SchmidtEugen SchmidtAfD91 - Rhein-Erft-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus StöberKlaus StöberAfD190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Dagegen gestimmt
Prof. Dr.-Ing. Michael KaufmannMichael KaufmannAfD195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Carolin BachmannCarolin BachmannAfD161 - Mittelsachsen Dagegen gestimmt
Jan Wenzel SchmidtJan Wenzel SchmidtAfD67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander GaulandAlexander GaulandAfD Dagegen gestimmt

Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.

Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.

Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.

Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.

Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.

Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.

Im Dezember kritisierte  Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte.  Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.