Wahlausschuss für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts

Hier finden Sie alle Mitglieder des Wahlausschusses für die vom Deutschen Bundestag zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts im 20. Deutschen Bundestag. Der Ausschuss ist dafür verantwortlich die vom Bundestag zu berufenden Richter vorzuschlagen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt.