| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Rainer Kraft | AfD | Dagegen gestimmt | |
| | Maximilian Krah | AfD | 162 - Chemnitzer Umland – Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt |
| | Anette Kramme | SPD | 236 - Bayreuth | Dafür gestimmt |
![]() | Manuel Johannes Krauthausen | AfD | Nicht beteiligt | |
| | Dunja Kreiser | SPD | 49 - Salzgitter – Wolfenbüttel | Dafür gestimmt |
| | Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dafür gestimmt |
![]() | Lukas Krieger | CDU/CSU | 79 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt |
| | Günter Krings | CDU/CSU | 108 - Mönchengladbach | Dafür gestimmt |
| | Martin Kröber | SPD | 69 - Magdeburg | Dafür gestimmt |
| | Tilman Kuban | CDU/CSU | 47 - Hannover-Land II | Dafür gestimmt |
| | Anna Leonore Labitzke Rathert | AfD | 120 - Recklinghausen I | Nicht beteiligt |
| | Thomas Ladzinski | AfD | 158 - Dresden I | Dagegen gestimmt |
| | Pierre Lamely | AfD | 173 - Fulda | Dagegen gestimmt |
| | Ricarda Lang | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 269 - Backnang – Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt |
| | Ulrich Lange | CDU/CSU | 253 - Donau-Ries | Dafür gestimmt |
| | Armin Laschet | CDU/CSU | 86 - Aachen I | Dafür gestimmt |
| | Ina Latendorf | Die Linke | 12 - Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt |
| | Silke Launert | CDU/CSU | 236 - Bayreuth | Dafür gestimmt |
| | Karl Lauterbach | SPD | 100 - Leverkusen – Köln IV | Dafür gestimmt |
| | Caren Lay | Die Linke | 155 - Bautzen I | Dagegen gestimmt |
| | Jens Lehmann | CDU/CSU | 151 - Leipzig I | Dafür gestimmt |
| | Sven Lehmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 93 - Köln II | Dagegen gestimmt |
| | Sonja Lemke | Die Linke | 142 - Dortmund II | Dagegen gestimmt |
| | Steffi Lemke | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 70 - Anhalt – Dessau – Wittenberg | Dagegen gestimmt |
| | Rebecca Lenhard | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 243 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt |
Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II)
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung zugestimmt. Ziel der Reform ist laut Regierung ein Sozialstaat mit klareren Regeln, in dem staatliche Unterstützung stärker an Eigenverantwortung und Mitwirkung der Leistungsbeziehenden gekoppelt wird.
Ein zentraler Bestandteil der Bürgergeld-Reform ist die stärkere Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Künftig sollen sie ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Vor allem alleinstehende Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen grundsätzlich verpflichtet werden, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, wenn dies zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist. Gleichzeitig soll die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorrang vor anderen Maßnahmen erhalten. Qualifizierung und Weiterbildung bleiben jedoch wichtige Instrumente für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen unter 30 Jahren.
Auch für Eltern in der Grundsicherung gelten künftig strengere Vorgaben. Sobald eine Kinderbetreuung sichergestellt ist, sollen sie in der Regel ab dem 14. Lebensmonat des Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
Darüber hinaus sieht die Reform Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten vor. Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen soll entfallen; stattdessen wird das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt. Zudem werden die übernommenen Kosten für Unterkunft und Miete stärker begrenzt, um die Ausgaben in der Grundsicherung zu reduzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sind strengere Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer etwa eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht auf vorgeschlagene Stellen bewirbt, muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Auch bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter sind Kürzungen vorgesehen. Im Extremfall kann der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vollständig entfallen. Gleichzeitig sollen jedoch die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 320 Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab zwei Enthaltungen von Jan Dieren und Ruppert Stüwe (beide SPD).
Zu dem Tagesordnungspunkt lagen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen vor, die jedoch nicht namentlich abgestimmt wurden.
