Angemessener Mindestlohn in der EU

Das Europäische Parlament hat am 14. September 2022 namentlich über einen Gesetzentwurf zur Einführung eines angemessenen Mindestlohns in allen Mitgliedstaaten abgestimmt. Die EU strebt damit an, die soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Erhalt eines hohen Beschäftigungsniveaus zu fördern.

Der Gesetzentwurf wurde mit 505 Stimmen angenommen. 92 Abgeordnete stimmten dagegen und 44 Abgeordnete enthielten sich. Von den deutschen Abgeordneten stimmten insgesamt 73 für den Gesetzesentwurf und zehn dagegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
73
Dagegen gestimmt
10
Enthalten
7
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Lars Patrick BergLars Patrick BergEKR17 - Bund Nicht beteiligt
Portrait von Andreas SchwabAndreas SchwabEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Hildegard BenteleHildegard BenteleEVP3 - Berlin Dafür gestimmt
Portrait von Markus FerberMarkus FerberEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Peter LiesePeter LieseEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Heinz Michael GahlerHeinz Michael GahlerEVP7 - Hessen Dafür gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von David McAllisterDavid McAllisterEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Lena DüpontLena DüpontEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Dieter Peter JahrDieter Peter JahrEVP13 - Sachsen Dafür gestimmt
Portrait von Angelika NieblerAngelika NieblerEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Axel VossAxel VossEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Christine SchneiderChristine SchneiderEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Portrait von Markus PieperMarkus PieperEVP10 - Nordrhein-Westfalen Enthalten
Portrait von Jens GiesekeJens GiesekeEVP9 - Niedersachsen Dafür gestimmt
Portrait von Rainer WielandRainer WielandEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Christian DoleschalChristian DoleschalEVP2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Daniel CasparyDaniel CasparyEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Ralf SeekatzRalf SeekatzEVP11 - Rheinland-Pfalz Dafür gestimmt
Portrait von Christian EhlerChristian EhlerEVP4 - Brandenburg Dafür gestimmt
Portrait von Niclas HerbstNiclas HerbstEVP15 - Schleswig-Holstein Dafür gestimmt
Portrait von Karolin Braunsberger-ReinholdKarolin Braunsberger-ReinholdEVP Dafür gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannEVP16 - Thüringen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert LinsNorbert LinsEVP1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Stefan BergerStefan BergerEVP10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt

In der Europäischen Sozialcharta sind die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als Grundsatz verankert, um sozialen Schutz zu ermöglichen. Außerdem sollen der Zugang zur Beschäftigung gewahrt und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern werden.

Ein angemessener Mindestlohn würde nicht nur für mehr Fairness und für die Verringerung sozialer Ungleichheiten sorgen, sondern außerdem zu mehr wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt führen.

Aktuell sind viele Arbeitnehmer:innen von Armut betroffen. Bei einem wirtschaftlichen Abschwung sind angemessene Mindestlöhne essentiell, da Personen im Niedriglohnsektor den Folgen der Rezession am stärksten ausgesetzt sind und gleichzeitig eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Erholung spielen. Die Gehälter mancher dieser Arbeitnehmer:innen befinden sich unter Mindestlohnniveau, da geltende Vorschriften teilweise nicht eingehalten werden. Betroffen sind vor allem Frauen, junge Menschen, Alleinerziehende und landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Angesichts dessen soll der Mindestlohnschutz für Arbeitnehmer:innen verbessert werden. Sie sollen Zugang zu einer wirksamen und unparteiischen Streitbeilegung haben sowie über die Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, damit sie ihren Anspruch auf Rechtsmittel wahrnehmen können.

Die Richtlinie greift dabei allerdings nicht in die Freiheit der Mitgliedsstaaten ein, da kein konkreter Mindestlohn vorgeschrieben wird. Die Mitgliedsstaaten sollen lediglich darauf achten, dass der ausgezahlte Mindestlohn angemessen ist - also würdige Lebensbedingungen zulässt. Für die Beurteilung der Angemessenheit des Mindestlohns eines Landes gibt es in der Richtlinie verschiedene Kriterien und Indikatoren1. Außerdem werden Mitgliedsstaaten, in welchen für weniger als 80% der Erwerbstätigen ein Tarifvertrag gilt, dazu aufgefordert Pläne zu erstellen, um den Prozentanteil zu erhöhen. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen zu erhalten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 505 Stimmen angenommen. 92 Abgeordnete stimmten dagegen und 44 Abgeordnete enthielten sich. Von den deutschen Abgeordneten stimmten insgesamt 73 für den Gesetzesentwurf und zehn dagegen.


1 Die Mitgliedstaaten können zwischen international üblichen Indikatoren und/oder den auf nationaler Ebene verwendeten Indikatoren wählen. Die Bewertung könnte sich auf die Höhe des Bruttomindestlohns bei 60 % des Bruttomedianlohns,die Höhe des Bruttomindestlohns bei 50 % des Bruttodurchschnittslohns oder die Höhe des Nettomindestlohns bei 50 % oder 60 % des Nettodurchschnittslohns stützen. Die Bewertung könnte auch auf Referenzwerten beruhen, die mit auf nationaler Ebene verwendeten Indikatoren verbunden sind, wie etwa dem Vergleich des Nettomindestlohns mit der Armutsgrenze und der Kaufkraft von Mindestlöhnen.