Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 regelt die Zulassung von Glücksspielangeboten sowie die behördliche Aufsicht. Über die Durchsetzung der Vorschriften und mögliche Maßnahmen gegen einzelne Anbieter entscheidet die hierfür zuständige GGL.
Ja, der Schein zum Mitspielen kann von einer anderen Person erworben sein.
Die EU-Kommission prüft derzeit, ob Malta mit dem nationalen Gesetz Nr. 55 gegen geltendes EU-Recht verstößt. Es ist zu erwarten, dass die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen wird und es dann hoffentlich einigermaßen zeitnah ein Urteil gibt. Wenn Sie noch Nachfragen haben, schicken Sie gerne eine Mail an erik.marquardt@ep.europa.eu.