Antwort 28.04.2026 von Bärbel Bas SPD
Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro gestiegen.
Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro gestiegen.

Die Wohnkosten sind bereits viel zu hoch und höhere Steuern verschärfen dieses Problem. Wichtig ist ein ausreichendes Angebot vor allem an Sozialwohnungen.

Die Nebenkostenverordnung (Bundesrecht), die die Grundsteuer umlagefähig macht, zu ändern, fordert die Linke auf Bundesebene schon lange.
Die Grundsteuer ist umlagefähig. Die Kompetenz für diese Regelung hat der Bund.