Antwort 04.01.2026 von Christoph Ploß CDU
Um auf diese Aussage zu kommen, brauchen Sie nur etwas gesunden Menschenverstand.
Um auf diese Aussage zu kommen, brauchen Sie nur etwas gesunden Menschenverstand.
Sehr geehrter Herr Dr. S.,
Die Altersentschädigung ist Bestandteil der verfassungsrechtlich garantierten Entschädigung.