Sehr geehrter Herr Körner, Nachfrage.Können Sie verstehen daß Ihr Pensionsanspruch für 4 Jahre im Bundestag in Höhe der Durchschnittsrente als „Selbstbedienung“ wahrgenommen wird?MfG Patrik B.
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/durchschnittsrente-wie-viel-rente-die-deutschen-beziehen-03/100109822.html
Zitat:
"Das Privileg der Abgeordnetenpension muss fallen", so Luise Roither, Vorsitzende der Stiftung.
Zitat:
All jene Abgeordnete, die vorgeben, in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu wollen, könnten dies mit einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag durchsetzen.
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/politiker-pension-rente-einzahlen-system-110.html
Was hat die Altersversorgung mit einer unabhängigen Mandatsausübung zu tun,?Dafür gibt es die angemessenen Diäten.
Können Sie verstehen daß die Pensionshöhe von 71,5 % der letzten Besoldungsstufe bei Beamten von Rentnern als ungerecht empfunden wird , während für den normalen Rentner der immer verdienstabhängige Erwerb von Rentenpunkten über mindestens 45 Jahre Beitragspflicht als Berechnungsgrundlage dient?
