Antwort 21.09.2025 von Daniela Rump SPD
Ihren Vorschlag, die Verpflichtung zur Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche beim Bauherrn zu verankern und eine Korrekturmöglichkeit ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gesetzlich zu ermöglichen, nehme ich gerne zur Diskussion mit