Antwort 19.09.2023 von Thomas Kreuzer CSU
Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Auch bei kritischer Betrachtung der Entwicklungen innerhalb der AfD sehe ich diese Voraussetzungen derzeit nicht gegeben.
Erfolgversprechender wäre aus meiner Sicht ein Antrag auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung. Einen solchen Antrag würde ich begrüßen. Aber auch hierfür sind antragsberechtigt allein Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Ein Verbotsverfahren birgt aufgrund seiner sehr hohen Hürden aber auch immer das Risiko eines Scheiterns, welches die zu verbietende Partei weiter erstarken lässt.
Rechtspopulisten bekämpft man wirksam durch Enttarnung, durch Fakten und Lösungsorientierung. Verbotsverfahren hat zu Recht hohe Hürden und ist Ultima Ratio.
Verbotsverfahren stellt verfassungsrechtlich eine enorme Hürde dar.