Wer gendern will, soll gendern. Wer nicht gendern will, muss es auch nicht tun.
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Wahr ist allerdings, dass es - mit Ausnahme von den Bereichen der Schule und der öffentlichen Verwaltung - keine vom Staat vorgegebenen Regeln für Sprache und Schreibung gibt und auch nicht geben soll. Dies bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Einzelpersonen das Recht zusteht von der Standardsprache abzuweichen - beispielsweise um eine geschlechtergerechtere Sprache zu verwenden.
Weil Gleichstellung selbstverständliche eine Frage der Sprache ist, sollen Bundesbehörden diese Realität in ihren Veröffentlichungen berücksichtigen
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.