(...) Nach § 13 dieses Gesetzes sind Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften des Gesetzes abgewichen wird, nichtig. Dies schließt aber nachträgliche einverständliche Vereinbarungen über eine Auflösung des Pachtverhältnisses nicht stets aus. (...)
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(...) Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. (...)
(...) Die guten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ermöglichten es in 2010, die Förderintensität (Höhe der Zinsverbilligung und Tilgungszuschüsse) zu verringern. Ein weiterer Grund für den Anstieg des Förderhebels ist, dass Energieeffizient Bauen vor dem Hintergrund der anziehenden Neubautätigkeit gegenüber 2009 etwas stärker als Energieeffizient Sanieren nachgefragt wurde. Da die energetischen Anforderungen bei einem Neubau einfacher umgesetzt werden können als in der Modernisierung, sind die Förderanreize hier geringer. (...)