Frage von Henryka K. • 15.04.2024
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
Für uns ist klar: Das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht Israels ist nicht verhandelbar
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Es ist richtig, jeden „Vorfall“ immer im Sinne einer Einzelfallprüfung entlang deutscher Interessen zu prüfen und abzuwägen.
Langfristig bleibt die Zweistaatenlösung, mit friedlichen Beziehungen zwischen zwei benachbarten Staaten, die einzige nachhaltige Lösung. Darauf fokussieren sich die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung auch in diesen schwierigen Zeiten.
Direkte Kommunikation bevorzugt