(...) Der Lissabonner Vertrag hat auch den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts nicht verändert. Seit dem Maastricht-Urteil übt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtssprechung in einem „Kooperationsverhältnis“ zum Europäischen Gerichtshof aus. (...)
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Sehr geehrter Herr Walther,
ich bedanke mich für Ihr Interesse und für die Fragen, die Sie an mich gerichtet haben.
(...) Und zu Ihrer Frage, ob ich mich dem türkischen Volk näher fühle als dem deutschen: Manche Fragen nerven irgendwann dermaßen, dass man eigentlich keine Lust mehr hat, sie zu beantworten. Ich will Ihnen dennoch den Gefallen tun: Wie Sie vielleicht wissen, bin ich in Deutschland geboren, hier aufgewachsen und habe bewusst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt (und übrigens die türkische aufgegeben). Das sollte genug der Antwort auf Ihre bemerkenswerte Frage sein. (...)
(...) Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Bedeutung der Goethe-Institute als wichtigster Mittlerorganisation der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik nicht überschätzt werden kann. Ziel der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) ist die Vermittlung eines positiven Deutschlandbildes, die Förderung des Kulturaustausches und die Unterstützung deutschen Engagements für Frieden. (...)
(...) Allen Kompromissen wohnen Regelungen inne, die nicht zu 100% die Umsetzung des Wünschenswerten darstellen. So bedauere ich z.B., dass die Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten nicht so eindeutig geregelt worden ist, wie es noch im Entwurf des Verfassungsvertrages stand. Auch das Subsidiaritätsprinzip ist nicht so sehr im Detail festgeschrieben, wie ich mir das gewünscht hätte. (...)
(...) Seien Sie versichert, dass auch ich und meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag keine „entmenschlichte Wirtschaftsdiktatur“ und überhaupts keine Diktatur haben wollen und alles dagegen tun werde, dass so etwas nicht passieren wird. Der Vertrag von Lissabon birgt hierfür keine Gefahr. (...)