Antwort 27.02.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Sicherlich sind wir uns einig, dass jemand, der unter Alkoholeinfluss steht oder sich gerade stark bekifft hat, nicht Auto fahren darf.
Sicherlich sind wir uns einig, dass jemand, der unter Alkoholeinfluss steht oder sich gerade stark bekifft hat, nicht Auto fahren darf.
Die von Ihnen beklagte Streichung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurde vom Bundesfamilienministerium der noch amtierenden Bundesregierung veranlasst. Hier gilt es zu prüfen, ob im Zuge der Neubildung der Bundesregierung eine ähnliche Förderung auf den Weg gebracht werden kann. Selbstverständlich muss der Demokratie in unserem Land der Rücken gestärkt werden. Allerdings sehe ich die bisher erfolgten Förderprojekte mitunter nicht ganz ohne Kritik.


Ich werde dies korrigieren.