Frage von Giselbert S. • 05.09.2022
Antwort ausstehend von Manfred Weber CSU
Bedauerlicherweise ist die wirtschaftliche Situation Pakistans nicht erst seit der aktuellen Krise überaus prekär.
nach den Normen des humanitären Völkerrechts sind Drohnen keine Kampfmittel, sondern unbemannte Luftfahrzeuge, die als Waffenplattformen dienen können. Die Normen des Völkerrechts beziehen sich allerdings nur auf Kampfmittel.
Angesichts des Ukraine-Kriegs brauchen wir mehr „Wehrhaftigkeit“. Deshalb liefern wir Waffen an die Ukraine und wollen das auch weiterhin verstärkt tun.