Anlasslose Kommunikationsüberwachung muss in einem Rechtsstaat tabu sein
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.10.2025 von Bärbel Bas SPD
Antwort 17.11.2025 von Falko Droßmann SPD
Der Antrag des BSW befindet sich im laufenden Wahlprüfungsverfahren. Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Antwort 13.10.2025 von Christoph de Vries CDU
Nach meiner Kenntnis basieren die Forderungen des BSW bezüglich der Neuauszählung aller Stimmen lediglich auf Vermutungen und sind damit auch Versuch, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu schwächen.

Antwort ausstehend von Martina Kempf AfD
Antwort 14.10.2025 von Vinzenz Glaser Die Linke
Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Antwort 24.10.2025 von Chantal Kopf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess