Antwort 08.10.2025 von Jan Köstering Die Linke
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.
Bei Zweifeln am Wahlergebnis gibt es klare rechtliche Regelungen und Abläufe, die einzuhalten sind.
Ich warte das Ergebnis der unabhängigen Prüfung ab, um die Fairness des Verfahrens zu sichern und Vertrauen in die Entscheidung zu stärken.
Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.