Antwort 13.01.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.
Aus diesen Gründen setzt die FDP sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung der rechtsstaatlichen Verfahren bei der Verhängung und Überprüfung von Sanktionen ein. Das betrifft sowohl die Rolle des Europäischen Gerichtshofs als auch mögliche unabhängige Prüfinstanzen.
