Frage von Sergijan K. • 17.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.
Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.
Ich würde aus der Kommunikation unterschiedlicher Daten keine verfassungsrechtlichen Bedenken ableiten.