Sehr geehrter Herr Demir, am 27. Juni 2024 tritt das neue Gesetz in Kraft, falls man vorher im Besitz einer Zusicherung ist. Ab wann hat man den Anspruch auf einen Pass? Meine Behörde ist sehr langsam

Hakan Demir
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Frage von Güren D. •

Sehr geehrter Herr Demir, am 27. Juni 2024 tritt das neue Gesetz in Kraft, falls man vorher im Besitz einer Zusicherung ist. Ab wann hat man den Anspruch auf einen Pass? Meine Behörde ist sehr langsam

Hakan Demir
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Sehr geehrter Herr D.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Grundsätzlich ist so, dass Behörden mindestens 3 Monate Zeit für die Bearbeitung von Anliegen haben - längere Zeiträume sind ebenfalls zulässig, wenn sie sich zum Beispiel aus komplexen Antragsverfahren ergeben. Wenn Verfahren unverhältnismäßig lange dauern, kann man eine Untätigkeitsklage erheben. Allerdings nehmen auch Untätigkeitsklagen eine gewisse Zeit in Anspruch und führen nicht immer zu einer sofortigen schnellen Bearbeitung. Ich würde Ihnen daher empfehlen, erst einmal mit Ihrer lokalen Behörde zu den zu erwartenden Bearbeitungszeiten in Kontakt zu treten und sich sonst gegebenenfalls mit einer vor Ort erfahrenen Rechtsberatung oder einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) abzusprechen. (hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung

Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen. 

Wenn Ihre lokale Behörde also nicht nur punktuell durch eine unerwartet wachsende Antragszahl oder durch einen hohen Krankenstand überlastet ist, sondern es ein strukturelles Problem mit beispielsweise zu wenig für Einbürgerungen zuständigen Mitarbeiter:innen gibt, würde ich Ihnen zudem empfehlen, sich direkt an die zuständigen politischen Akteur:innen zu wenden. (je nach Kommune/Land beispielsweise Oberbürgermeister:in, Landrät:in oder Landesregierung) 

In Berlin, wo ich mit den zuständigen Verantwortlichen regelmäßig in Kontakt bin, wurde das Einbürgerungsverfahren in diesem Jahr vollständig digitalisiert, die Bearbeitung wurde bei einer zentralen landesweiten Behörde zusammengezogen und es wurden über 100 neue Stellen geschaffen. Das ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel, auf das man verweisen kann. 

Denn um die Einbürgerungsreform wirklich in ganz Deutschland zu einem Erfolg werden zu lassen, ist es notwendig, dass überall die notwendigen Kapazitäten in den Behörden geschaffen werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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