Ich bin belarussische Staatsangehörige, lebe mit meiner deutschen Tochter in Deutschland. Eine Reise nach Belarus ist politisch nicht sicher. Ist ein Passersatz möglich?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin belarussische Staatsangehörige und lebe in Deutschland. Meine minderjährige Tochter besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Eine Reise nach Belarus ist für mich aus politischen Gründen nicht sicher. Ich habe mich öffentlich gegen den Krieg und gegen das belarussische Regime positioniert, verfüge jedoch über keine formellen polizeilichen Nachweise einer Verfolgung.
Bei der Ausländerbehörde wurde mir mitgeteilt, dass ein Antrag auf einen Reiseausweis (Passersatz) ohne solche Nachweise nicht möglich sei.
Ich möchte Sie daher fragen, ob es aus Ihrer Sicht dennoch rechtliche Möglichkeiten gibt, in meiner Situation einen Passersatz zu erhalten, oder an welche Stelle ich mich wenden kann.
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Lizaveta K.
Sehr geehrte Frau K.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die Schilderung Ihrer Situation, die ja viele politisch engagierte Belaruss:innen betrifft.
Zur Frage der Zumutbarkeit der Passbeschaffung in Belarus hat das Bundesinnenministerium im Jahr 2023 ein Rundschreiben an die Länder verfasst: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2023/12/20231116_Laenderschreiben_Zumutbarkeit-der-Passbeschaffung-zur-Erfuellung-der-Passpflicht.pdf
Wie Sie in dem Schreiben sehen können, kann tatsächlich nicht pauschal bei in Deutschland lebenden Belaruss:innen von einer Unzumutbarkeit der Passbeschaffung ausgegangen werden. Die örtlichen Behörden müssen jeden Einzelfall auf Unzumutbarkeit prüfen. Die Nachweispflicht liegt dabei bei den Betroffenen. Von daher ist es richtig, dass Sie Ihre Gefährdung belegen müssen. Dass dies aber nur mit polizeilichen Nachweisen möglich ist. Dies würde ja heißen, dass nur bereits verfolgte Personen von der Passpflicht ausgenommen wären, Menschen in einer ähnlichen Situation, denen aber erst Verfolgung bei der nächsten Einreise nach Belarus droht, nicht. Das kann nicht im Sinne der Regelung sein, die ja dazu da ist, sicherzustellen, dass Anforderungen deutscher Behörden niemals Menschen in Gefahr bringen.
Ich würde Ihnen daher also empfehlen, sich in Ihrer konkreten Situation anwaltlich oder durch eine örtliche "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) beraten zu lassen und Ihren Fall und die konkreten Gefährdungsszenarien noch einmal detailliert darzustellen. Hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung.
Speziell für Menschen aus Belarus bietet auch die Organisation razam Beratungsangebote: https://razam.de/help/.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
