Hallo, ich habe einen behinderten Sohn. Was muss ich tun, um für ihn die Einbürgerung zu beantragen, ohne abgelehnt zu werden?
Ich bin Deutsche. Mein Sohn ist volljährig, kann aber aufgrund seiner Krankheit nicht arbeiten und bezieht Sozialhilfe. Ich bitte Sie um Rat bezüglich der Beantragung seines deutschen Passes, ohne abgelehnt zu werden.
Vielen Dank
Isabel C. S.
Sehr geehrte Frau C.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden. Bei der Anspruchseinbürgerung ist es seit der letzten Reform des Gesetzes so, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss (außer für Angehörige der Gastarbeiter:innen-Generation oder für sogenannten Aufstocker:innen, also in Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns trotzdem Bürgergeld beziehen). Die Anspruchseinbürgerung kommt also für Ihren Sohn nicht in Frage.
Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung. Hier hat die SPD sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen oder Studierenden natürlich auch Menschen mit Behinderung. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses, in der der Gesetzgeber ausgeführt hat, für wen die Regelung insbesondere genutzt werden soll: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf) Denn es ist aus meiner Sicht richtig, dass auch Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen und nur aktuell ihren Lebensunterhalt aus guten Gründen nicht decken können (z.B. weil sie aufgrund der Behinderung nicht arbeiten können), eingebürgert werden können, um gleichberechtigt in unserem Land leben zu können.
Wichtig dabei: auch bei einer Behinderung ist es unerlässlich, nachzuweisen, dass Ihr Sohn "alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen hat, um seinen Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern". Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.
Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
