Ist es korrekt, dass es erst 1 Jahr nach dem Inkraftreten des StarModG 'Rechtssicherheit' für die Doppelte Staatsbürgerschaft gibt (bzgl. Klage gegen das Gesetz innerhalb dieses Zeitraums)?

Hakan Demir
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Frage von Ben K. •

Ist es korrekt, dass es erst 1 Jahr nach dem Inkraftreten des StarModG 'Rechtssicherheit' für die Doppelte Staatsbürgerschaft gibt (bzgl. Klage gegen das Gesetz innerhalb dieses Zeitraums)?

Sehr geehrter Herr Demir,

vielen Dank für ihren Einsatz in Bezug auf die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Sie haben mich - wie auch mit Sicherheit viele andere so kompetent auf dem Laufenden gehalten. Nun ist es endlich soweit.
Ich habe letztens auf einschlägigen Foren gelesen, dass theoretisch innerhalb eines Jahres nach Inkraftreten des Gesetzes gegen das Gesetz geklagt werden kann (z.b. durch die Opposition). Wenn ich nun eine zweite Staatsbürgerschaft nach dem 27.6. annehmen würde habe ich dann keine 'finale' Rechtssicherheit auf Beibehalt, da das Risiko einer Klage besteht?

Besten Dank
Ben K.

Hakan Demir
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