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eine pauschale Obergrenze für Zucker in Lebensmittel einzuführen, halte ich nicht für zielführend.
anders als ich erwartet hatte, ist es leider nicht gelungen, das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz beim Plenum am 31.05. / 01.06. zur Abstimmung zu bringen, da die Beratungen auf der fachpolitischen Ebene nicht fristgerecht abgeschlossen werden konnten
Soweit ich weiß, ist die pauschale Beihilfe nur für jene Beamtinnen und Beamten vorgesehen, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der gesetzlichen Regelung in der GKV versichert sind.
Ich teile ihre Sorge angesichts der noch unzureichenden Wahrnehmung und Versorgung dieser Krankheit.
Die Souveränität der Mitgliedsstaaten durch Reformen der WHO-Vereinbarungen werden nicht eingeschränkt oder ausgehebelt.