Antwort 09.09.2025 von Julian Schmidt AfD
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.
Die Rechtslage ist eindeutig: Nach dem Dublin-Verfahren ist Rumänien für das Asylverfahren zuständig, nicht Deutschland.
Hessen ist ein weltoffenes Bundesland, welches nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial in hohem Maße von Menschen mit Migrationshintergrund mitgetragen wird.
Als SPD setzen wir uns dafür ein, das große Beschäftigungspotential unter Geflüchteten besser zu erschließen und dafür den Spurwechsel zu erweitern.