Frage von Roger O. • 22.01.2023
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Die Corona-Maßnahmen hätte es in der Form nie geben dürfen - und sollten daher sofort und unwiderruflich abgeschafft werden!
Liegt ein Verdacht auf einen Impfschaden vor, besteht die Möglichkeit Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens zu stellen.
Bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sind beim aktuellen Infektionsgeschehen nicht mehr nötig.
Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich bekräftigt, dass das Tragen einer Mund-Nase-Maske auch weiterhin schützt: „Die Masken haben uns in der Pandemie sehr geholfen. Sie bleiben auch weiter empfehlenswert.“