Antwort 09.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.