Sehr geehrter Herr Remke,
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(...) Ein solches Angebot ergibt nur dann Sinn, wenn es auch im Falle einer durch Arbeitslosigkeit erzwungenen Unterbrechung gilt. Es entspricht nicht meiner Erfahrung, dass Arbeitslosigkeit eine frei getroffene Entscheidung ist. (...)
(...) Hierbei gilt, dass sie grundsätzlich während dieser Zeit in Deutschland gelebt haben müssen. Es gibt Ausnahmeregelungen, die eine Verlegung des Wohnortes während der Erziehungszeit in das Ausland für konform anerkennen, und den betreffenden Frauen oder Männer eine Erhöhung der Rentenpunkte zugestehen. Das Sozialgesetzbuch sagt hierzu: (...)
(...) Letztlich können Sie Ihre Frage gleichfalls meinem Kollegen Carsten Schneider stellen. Er ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender und zuständig für die Bereiche Haushalt, Finanzen und Euro. (...)
(...) 30 Renteneckwertpunkte sind aber weniger als 850,00 €. Vor allem gibt es dann auch noch ein Unterschied zwischen West und Ost, weil der Renteneckwert im Renteneckwert geringer ist als im Westen. Eine genauere Auskunft kann ich Ihnen aber erst geben, wenn der Gesetzentwurf der Regierung vorliegt. (...)