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(...) Würde man den Friedhofs- und Bestattungszwang lockern, würde dies zudem praktische Schwierigkeiten mit sich bringen: Die Wahrung der Totenruhe und der würdevolle Umgang mit den Aschenresten der Verstorbenen könnte im privaten Raum kaum zuverlässig (etwa durch Kontrollen von zuständigen Behörden) überprüft werden. Ferner würde sich die Frage stellen, was mit der Urne passiert, wenn die Person, von der sie aufbewahrt wird, selbst verstirbt und dann kein Interesse an einer weiteren Aufbewahrung besteht. (...)
(...) Der Friedhofszwang entwickelte sich in der Geschichte vor allem aus hygienischen Gründen, die mit Blick auf die Feuerbestattung ein derartiges Gebot freilich nicht mehr rechtfertigen können. Darüber hinaus gewährleistet der Zwang zur Beisetzung aber die Totenruhe, die als wichtiges Rechtsgut in unserem Rechtskreis anerkannt ist und etwa auch im Strafrecht (§ 168 StGB) geschützt wird. (...)
(...) Wie Sie sicher wissen, habe ich mich explizit zu den Ungerechtigkeiten geäußert und halte einiges für verbesserbar. Gerade mit der von Ihnen angesprochenen Berufsgruppe bin ich im Gespräch. (...)
(...) Es ist mein Anliegen, für möglichst für viele benachteiligte Menschen in den Neuen Bundesländern eine schnelle Lösung herbeizuführen. Dabei darf es jedoch nicht zu neuen Ungerechtigkeiten kommen und es muss eine politische Mehrheit dafür geben. (...)
(...) Die Differenz zwischen den Beitragseinnahmen der Rentenkasse Ost und den Rentenzusagen für die Ostrentner wurde durch den sogenannten West-Osttransfer ausgeglichen. Dieser Transfer, der ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung abgewickelt wird, gilt in der Politik als der Ausdruck „systemimmanenter Solidarität“, denn die Rentenzusagen für die Ostrentner, werden ausschließlich von den Beitragszahlern der Gesetzlichen Rentenversicherung West finanziert. (...)