Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
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Antwort 03.11.2025 von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.10.2025 von Jan Köstering Die Linke
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.
Antwort 08.10.2025 von Carsten Brodesser CDU
Bei Zweifeln am Wahlergebnis gibt es klare rechtliche Regelungen und Abläufe, die einzuhalten sind.
Antwort ausstehend von Stefan Nacke CDU
Antwort 27.10.2025 von Kathrin Gebel Die Linke
Ich warte das Ergebnis der unabhängigen Prüfung ab, um die Fairness des Verfahrens zu sichern und Vertrauen in die Entscheidung zu stärken.
Antwort 15.10.2025 von Sylvia Rietenberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Überprüfung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl ist gesetzlich klar geregelt und liegt in der Verantwortung des Wahlprüfungsausschusses.