Mit Steuergeldern kurzfristige Lösungen herbeizuführen die die Prinzipien unserer Sozialversicherungen und der Generationengerechtigkeit untergraben, kann also keine Lösung sein
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Grundsätzlich halte ich es richtig zu prüfen, ob und wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Versorgungsempfänger erweitert werden können.
Da Ihre Frage nicht direkt in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich an die zuständigen Kollegen aus meiner Fraktion zu wenden.
Wir befinden uns als Landtagsfraktion hierzu in einem engen Austausch mit der grünen Bundestagsfraktion, die sich in den kommenden Verhandlungen für den Ausbau der ambulanten Wohngemeinschaften einsetzen wird
Als Landtagsabgeordneter bin ich allerdings nicht direkt in die Bundesgesetzgebung eingebunden und stimme auch nicht über das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ab.
Dieser Name hält bei weitem nicht, was er verspricht, denn das Gesetz hat mit der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte zum 1. Juli 2023 zunächst eine Belastung für die Beitragszahler zum Kerninhalt.