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Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist.
Beim Dienstwagenprivileg ist für mich klar, dass es keine Rechtfertigung zu dessen Aufrechterhaltung, zumal in der heutigen Form, gibt.
Der Begriff „Dienstwagenprivileg" kann irreführend sein. Bürgerinnen und Bürger, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhalten, müssen diesen als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung bewahrt vor enormer Bürokratie, da durch diese Pauschalversteuerung keine Fahrtenbücher geführt werden müssen.
Wir Grünen wollen das Dienstwagenprivileg reformieren. Den steuerlich zu berücksichtigenden Anteil wollen wir zukünftig sehr viel stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs koppeln.