Steuererklaerung bei Umzug

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Julian Pahlke
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Frage von Julian W. •

Steuererklaerung bei Umzug

Wir alle haben eine Bundesweite Steuer ID. Wie kann es sein das wenn ich in Bundesland A eine St. Erkl. Abgebe und diese abschliesend bearbeitet ist, dann umziehe in Bundesland B das Finanzamt eine St. Erkl. von mir verlangt. Zusaetzlich soll ich das auch noch per Post schicken und Geld dafuer ausgeben? Wie kann das sein? Wieso ist es in einem so toll digitalisierten Land nicht moeglich anhand der Steuer ID die notwendige Information abzufragen - Sind wir eben doch eine Bananenrepublik?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist es notwendig, das alte Finanzamt über die neue Meldeadresse zu informieren. Dieses kümmert sich dann um den Transfer der notwendigen Dokumente zum neuen Finanzamt, sodass ein doppeltes Einreichen der Steuererklärung nicht notwendig ist. Sollte dies trotz vorheriger Meldung der neuen Meldeadresse von Ihnen verlangt worden sein, melden Sie sich gerne unter julian.pahlke@bundestag.de bei mir.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Pahlke

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